Unternemensgruendung in Liechtenstein
Eine Unternehmensgruendung ist in Liechtenstein deshalb besonders attraktiv, weil der liechtensteinische Gesetzgeber vor gut 100 Jahren Rechtsformen geschaffen hat, die sich von den anderer Laender teilweise erheblich unterscheiden und die variabel nach den Notwendigkeiten des Geschaeftslebens ausgestaltet werden koennen sowie traditionell ein freiheitliches Gewerberecht ( Zugang ) besteht.
Hinzu kommt noch eine sehr liberale Steuergesetzgebung und weitere attraktive Rahmenbedingungen fuer Unternehmer, und dass Liechtenstein im Herzen Europas liegt und z.B. von Berlin und Wien in 8 Stunden (PKW) oder im Flugzeug in knapp einer Stunde erreichbar ist
Diese Unternehmensformen entsprechen teilweise den bekannten und gaengigen, teilweise sind es Neuschoepfungen, die nur in Liechtenstein in dieser Form zu finden sind.
Auch bei den bekannten Unternehmensformen finden sich viele interessante Detailbestimmungen und ueberlaesst der liechtensteinische Gesetzgeber die Ausgestaltung in der Regel sehr weitgehend der Privatautonomie der Gruender.
Es gibt im Vergleich zu Deutschland weniger zwingende Regelungen, an die sich der Unternehmensgruender halten muss.
Diese Rechtsformen stehen
- Vereine,
- Aktiengesellschaften (AG),
- Kommanditaktiengesellschaften,
- Anteilsgesellschaften,
- Gesellschaften mit beschraenkter Haftung (GesmbH),
- Genossenschaften (Gen),
- Stiftungen,
- Anstalten,
- Gemeinwirtschaftliche Unternehmungen,
- Gesellschaft nach buergerlichem Recht,
- Offene Handelsgesellschaft / Kollektivgesellschaften (OG, OHG),
- Kommanditgesellschaften (KG),
- Gelegenheitsgesellschaften,
- stille Gesellschaften,
- Gemeinderschaften,
- Treuhaenderschaften »Salmannenrecht« (Trust Settlement),
- Treuunternehmen,
- einfache Rechtsgemeinschaften,
zur Verfuegung.
Des weiteren besteht die Moeglichkeit auch europaeische Rechtsformen zu waehlen:
Besonders attraktiv fuer Vermoegensanleger ist vor allem die Stiftung, die Anstalt und die Treuhaenderschaft (Trust Settlement).
Von der Wahl der Limited Company (Ltd.) nach englischem Recht raten wir aus verschiedenen Gruenden ab.
Die Rahmenbedingungen fuer die oben genannten Unternehmensformen wurde vom Gesetzgeber so gestaltet, dass ein fast nahtloser Uebergang von der einen Unternehmensform in die andere stattfindet.
Das bedeutet zum Beispiel, dass die Anstalt weitgehend den Vorteilen einer GesmbH oder AG angeglichen werden kann. Sie kann aber auch der Schwerpunkt mehr die Vorteilen einer Stiftung aufweisen. Dies kann von der Satzung (Gesellschaftsvertrag) weitgehend privatautonom ausgestaltet werden.
Auch der spaetere Uebergang von einer Rechtsform in die andere ist natuerlich moeglich.
In den folgenden Seiten koennen Sie vor allem die eigenstaendigen liechtensteinischen Unternehmen in den Grundzuegen etwas kennenlernen. Verwenden Sie bitte oben bei der Aufzaehlung die entsprechenden Links.
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