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NEU: Taxes in Europe

Es handelt sich dabei um einen Online-Informationsdienst (Datenbank) der Europäischen Kommission, der in englischer Sprache über die wichtigsten Steuern in den EU Mitgliedstaaten informiert.
Der Zugang ist kostenfrei moeglich. Das System enthält Daten über rund 500 Steuern in allen Unionsmitgliedstaaten.
Durch eine spezielle Suchmaschine wird das zielgenaue Suchen ermoeglicht.
Die Datenbank "Taxes in Europe" enthaelt für die jeweiligen Steuern Details über die

  • Rechtsgrundlage,
  • Bemessungsgrundlagen,
  • wichtigsten Ausnahmen und
  • Steuerbefreiungen,
  • Steuersätze,
  • ökonomischen und
  • statistischen Klassifizierungen sowie
  • Steueraufkommen.


























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Upload: 07.04.2006
Update: 10.08.2007

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-> Startseite - Steueroptimierung

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Fiduzia Treuhand und Services, Trust, Treuhand, Geldservices, Beratung und Hilfe

Steueroptimierung fuer Privatpersonen

Im folgenden unterscheiden wir zwischen Steueroptimierungen fuer Privatpersonen (siehe unten) und Steueroptimierungen fuer Unternehmen (bitte hier anklicken)


Fuer viele Anleger aus europaeischen und aussereuropaeischen Staaten ist die weltweite Anlage von Vermoegen in Liechtenstein, Oesterreich und der Schweiz nicht nur eine steuerliche guenstige Alternative, sondern auch, im Hinblick auf sich immer rascher aendernde wirtschaftliche Situationen in den verschiedenen Laendern, auch der noerdlichen Industriestaaten, eine durch die Vernunft bedingte Notwendigkeit.

Durch eine Splittung des Anlagevermoegens auf einer breiten Basis oder der Investition in einem sicheren und stabilen Finanzplatz wie ihn Liechtenstein, Oestereich oder die Schweiz bietet, koennen diese sich rasch aendernden wirtschaftlichen Situationen weitestgehend abgefedert werden.

Leider besteht weltweit in vielen Staaten eine Tendenz der Politik zur Aenderung von Steuergesetzen mit jedem neuen Wahljahr oder wenn aus budgetaeren Gruenden der Staat Geld benoetigt. Meist nicht zum mittel- oder langfristigen Vorteil der Anleger.
Die bisherige Unmoeglichkeit der Schaffung eines einheitlichen europaweiten Finanzinvestitionsrahmens durch die zustaendigen Staats- und Regierungschefs der Europaeischen Union hat die Situation fuer die Anleger bisher nicht verbessert.

Der Finanzplatz im Dreilaenderbereich, Liechtenstein, Oesterreich und Schweiz, bietet neben sehr attraktiven Besteuerungen fuer Vermoegen auch seit Jahrzehnten eine sehr weitgehende Stabilitaet. Durch die Verwendung des EURO bzw. des Schweizer Frankens sind auch Waehrungsturbulenzen weitgehend ausgeschlossen.
Die Mitgliedschaft Liechtensteins im Europaeischen Wirtschaftsraum seit ueber 10 Jahren bietet auch den Investoren, die einen aktiven Finanzplatz suchen, den Zugang zur Europaeischen Union und den dortigen Anlagemoeglichkeiten.

Die Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit ist sowohl hinsichtlich der Zollunion Liechtenstein-Schweiz als auch der EWR-Mitgliedschaft Liechtensteins gesichert. In Oesterreich ist dies bedingt durch die Mitgliedschaft in der EU kein Thema.

Dass die in Liechtenstein, Oestereich und der Schweiz ansaessigen Banken weltweite Verbindungen und Niederlassungen haben ist ein weiterer Pluspunkt.

Das liechtensteinische und auch das oesterreichische Bankgeheimnis ist dem schweizerischen nachgebildet und hat in verschiedenen Detailbestimmungen sogar noch weiter reichende Schutzfunktionen fuer die Anleger.

Aufgrund strenger gesetzlicher Verpflichtungen ist der Schutz des Anlagevermoegens ausgezeichnet abgesichert Diesen Verpflichtungen unterliegt jeder konzessionierte Treuhaender.

Fuer die mittel- und langfristige Anlage von Vermoegen ist vor allem die Stiftung nach liechtensteinischem Recht bestens geeignet.

Die kontinuierliche Entwicklung und der staendig wachsende Ausbau der Finanzplaetze im Dreilaenderbereich seit bald 100 Jahren ist das offensichtlichste Zeichen fuer die ideale Grundlage, die bestehen, um Vermoegen nutzbringend anzulegen und zu verwenden.

Bitte beachten Sie, dass der Versuch der Umgehung steuerlicher Vorschriften in Ihrem Wohnsitzstaat oder der Geldtransfer moeglicherweise sanktioniert wird. Der Kapitaltransfer ist innerhalb der EU bzw. des EWR problemlos. Es sind lediglich bestimmte Vorschriften zu beachten, da bei groesseren Summen nachzuweisen ist, dass keine Geldwaesche betrieben wird.

Gemaess Artr 70 Abs. 3 des Personen- und Gesellschaftsrechts wird von den Behoerden in Liechtenstein keine Auskunft ueber Steuersachen an auslaendische Behoerden erteilt. Ebensowenig von schweizerischen Behoerden.

Wir sind besonders darum bemueht Ihnen eine optimale und sichere Anlage unter Beruecksichtigung der steuerlichen Vorschriften Ihres Wohnsitzstaates zu bieten.

Damit Sie spaeter keine Probleme zu erwarten haben.

+++ Fiduzia Treuhand und Services +++ Trust ¦ Treuhand ¦ Geldservices ¦ Finanz-Verwaltung ¦ Unternehmensservice ¦ Stiftungen ¦ Beratung +++

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